Allgemeine Geschäftsbedingungen, Auftrags-datenverarbeitungs- und Dienstleistungsvertrag
1. Gegenstand der Vereinbarung
1.1. Der Gegenstand dieses Vertrags ist die Durchführung folgender Aufgaben durch den
Auftragnehmer: Beratung, Betreuung und/oder Durchführung von Dienstleistungen im Bereich
Digitalisierung und Social Media Marketing.
1.2. Der Gegenstand des Vertrags ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen
Angebots und ist als Ergänzung zu diesem zu verstehen.
2. Leistungserbringung des Auftragnehmers
2.1. Im Rahmen dieses Vertrags erbringt der Auftragnehmer gemäß den Vorgaben des Auftraggebers,
sowie in gemeinsamer Abstimmung, beratende und unterstützende Leistungen („Beratungs- /
Dienstleistungen“).
2.2. Den Parteien ist bewusst, dass es sich vorwiegend um Marketing- und Vertriebsaktivitäten handelt.
Der Auftragnehmer schuldet nur Dienstleistungen, er kann also keine Umsatzsteigerungen,
Bewerberanzahl o. Ä. zusagen.
2.3. Der Auftragnehmer ist in der Wahl des Leistungsortes grundsätzlich frei.
2.4. Der Auftragnehmer ist in der Einteilung seiner Arbeitszeit frei. Er hat sich jedoch im Allgemeinen
mit dem Auftraggeber abzustimmen.
2.5. Alle marketingfremden fachlichen Beratungsbedürfnisse wie Rechts-, Steuer-, Umwelt-,
Patentberatungen und dergleichen können vom Auftragnehmer nicht geleistet werden.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber hat die Beratungsleistungen des Auftragnehmers durch angemessene
Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird dem Auftragnehmer die dafür erforderlichen
Informationen und Daten zur Verfügung stellen und ihm darüber hinaus von den zur Aufklärung der
zu bearbeitenden sachvertragsrelevanten Vorgängen und Umständen genaue Kenntnis geben.
3.2. Darüber hinaus wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle notwendigen Zugänge und
Freigaben für die in Abs.1 beschriebenen Aufgaben in Werbeplattformen bzw. Marketingtools wie
z.B. Facebook Business Manager, Google Ads Manager, Google Analytics u.Ä. bereitstellen,
sowie, falls benötigt, Freigaben für die erforderliche Zugänge sowie Daten bereitstellen. Falls in der
Zusammenarbeit erforderlich, wird außerdem Zugriff zu den Media-Servern bzw.
Tauschplattformen mit den aktuell genutzten Produktbildern und Werbematerialien gewährt.
3.3. Überlassene Unterlagen werden vom Auftraggeber in Kopie zur Verfügung gestellt. Originale
werden nur kurzzeitig zur Einsicht genutzt und bleiben beim Auftraggeber.
3.4. Der Auftraggeber garantiert, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Daten, Darstellungen,
Fotos, Angaben und sonstige Informationen frei von Rechten Dritter sind und keine Ansprüche
Dritter gegen den Verwender begründen können. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei
der Abwehr solcher Ansprüche unterstützen, ihn auf erste Anforderung von allen damit in
Zusammenhang stehenden Ansprüchen von Dritten freistellen und ihm jeglichen Schaden, der
diesem wegen des Rechts von Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten ersetzen.
4. Vergütung & Aufwendungsersatz
4.1. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber für die in Abs. 1 beschriebenen Leistungen ein
vereinbartes Honorar für die Zeit ab der Unterzeichnung bis zur Beendigung dieses Auftrags.
4.2. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Ersatz seiner sonstigen erforderlichen Aufwendungen, die
ihm in Ausübung seiner Tätigkeit nach diesem Vertrag entstehen, soweit die Erstattung gesondert
vereinbart worden ist.
4.3. Alle eventuell zusätzlich auf Stundenbasis anfallenden Arbeiten werden nach Absprache, einer
vorherigen Schätzung, einem entsprechenden Angebot und nur mit schriftlicher Auftragserteilung
des Auftraggebers ausgeführt.
4.4. Vergütung sowie etwaige Werbe- und Reisekosten sind jeweils nach Ablauf des
Leistungszeitraums und Erhalt einer ordnungsgemäßen prüffähigen Rechnung zur Zahlung an das
angegebene Bankkonto fällig. Das zur Verfügung stehende Werbebudget von
lt. Angebot € wird direkt über die externen Partner abgerechnet, auf welchen die
Werbemaßnahmen veröffentlicht werden (i.d.R. Facebook Inc., Google Inc. u.d.g.).
4.5. Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer für alle nicht pauschal bzw. auf Stundenbasis
erledigten Arbeiten eine monatliche Gesamtrechnung mit Aufschlüsselung des Fachgebietes, dem
zugehörigen Stundensatz, der benötigten Arbeitszeit inklusive entsprechender
Leistungsbeschreibung.
4.6. Mit der Vergütung ist auch die Einräumung von Rechten an den Arbeitsergebnissen des
Auftragnehmers abgegolten.
4.7. Bei Einzelleistungen ist die erste Teilzahlung i.d.H.v. 50% des Auftragsvolumens bei
Vertragsabschluss fällig. Die zweite Teilzahlung ist nach vollständiger Leistungserbringung fällig.
Bei Leistungen auf Monatsbasis sind einmalige Setup-Gebühren bei Vertragsabschluss im vollem
Umfang sofort fällig. Bei den in weiterer Folge anfallenden monatlichen Leistungen erfolgt die
Rechnungslegung am Ende einer Abrechnungsperiode, i.d.R. pro Monat zum Monatsletzten oder
alternativ zum Monatsfünfzehnten.
4.8. Die in Rechnung gestellte Vergütung wird mit Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig. Dem
Auftraggeber wird nachgelassen, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsstellung durch Überweisung auf ein vom Auftragnehmer benanntes Bankkonto zu
überweisen. Der Auftraggeber gerät mit seiner Leistung in Verzug, wenn er nicht innerhalb
vorgenannter Frist die Zahlung bewirkt, wobei der rechtzeitige Zahlungseingang beim
Auftragnehmer ausschlaggebend ist. Einer gesonderten Mahnung bedarf es nicht.
5. Vertragsdauer und Kündigung
5.1. Dieser Vertrag tritt nach automatisch nach Beauftragung in Kraft und muss nicht explizit
unterzeichnet werden. Der Leistungszeitraum beginnt ab der Beauftragung durch den/die
AuftraggeberIn, i.d.R. zum 1. oder alternativ zum 15. des Monats.
5.2. Die Vertragslaufzeit bei wiederkehrenden Leistungen beträgt 6 Monate. Für die ersten 3 Monate
gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 14 Tagen. Nach den ersten 3 Monaten beträgt die
Kündigungsfrist 30 Tage vor Ablauf der 6 monatigen Laufzeit. Wird der Vertrag nicht gekündigt,
verlängert sich die Laufzeit automatisch um weitere 6 Monate.
Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.3. Jede Kündigung bedarf der Textform, ist also schriftlich oder elektronisch per E-Mail zu erklären.
5.4. Wenn der Auftraggeber Aufträge und Arbeiten inkl. damit verbundene umfangreiche Planungen u.
dgl. ändert oder abbricht, wird er dem Auftragnehmer alle angefallenen Kosten ersetzen und den
Auftragnehmer von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
5.5. Soweit der Auftragnehmer Verpflichtungen gegenüber Dritten gemäß dem Auftrag und diesem
Vertrag eingegangen ist (Festaufträge), erklärt sich der Auftraggeber bereit, diese Verpflichtungen
auch nach Vertragsende unter Einschaltung des Auftragnehmers zu erfüllen.
6. Rechteeinräumung
6.1. „Arbeitsergebnisse“ sind sämtliche durch die Tätigkeit des Auftragnehmers im Rahmen dieses
Vertrags geschaffenen Werke, insbesondere Dokumente, Projektskizzen, Entwürfe, Konzepte,
Präsentationen, Kampagnen, Werbetexte, grafische Darstellungen, Fotos, Videos, Posts, Stories
u.dgl..
6.2. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt von deren
Entstehung das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche, übertragbare und
unterlizenzierbare Recht zur Nutzung für sämtliche Nutzungsarten, insbesondere zu deren
Vervielfältigung, Verbreitung, Verwertung und Bearbeitung ein, außerdem das alleinige und
unbeschränkte Eigentum an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und
übertragen werden kann. Kann an Arbeitsergebnissen ein Eigentumsrecht begründet und
übertragen werden, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber dieses ebenfalls im Zeitpunkt von
dessen Entstehung ein.
6.3. Der Auftragnehmer darf die Arbeitsergebnisse ausschließlich innerhalb dieses Vertrags bzw. eines
Folgevertrages nutzen. Außerhalb dieses Vertrags ist die Nutzung der Arbeitsergebnisse nur nach
voriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet. Falls dieser Vertrag erlischt, erlischt
damit das Recht die Arbeitsergebnisse weiterhin durch den Auftragnehmer zu nutzen.
7. Haftung
7.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, - für die
Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, - nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes sowie - im Umfang einer vom Auftragnehmer übernommenen Garantie.
7.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des
Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt
auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
7.3. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von Inhalten haftet der
Auftragnehmer nicht.
7.4. Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht.
7.5. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter,
Vertreter und Organe des Auftragnehmers.
8. Geheimhaltung
8.1. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die
als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind,
insbesondere Kundendaten, Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und
Know-how, sowie – für den Auftragnehmer - sämtliche Arbeitsergebnisse.
8.2. Die Parteien vereinbaren, über solche vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren und
diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck (Abs.1) zu
verwenden. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Beendigung
des Vertrags fort.
8.3. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
8.3.1. die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder
danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung,
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
8.3.2. die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht
werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
8.3.3. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer
Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung
verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen
die Offenlegung vorzugehen.
9. Datenschutz
Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Der
Auftragnehmer wird insbesondere, sofern er in Kontakt mit personenbezogenen Daten kommt, diese
Daten iSd Art. 28 DSGVO nur im Rahmen der Weisung des Auftraggebers erheben, verarbeiten
oder nutzen. Die Vertragsparteien verpflichten ihre Mitarbeiter gem. Art. 28 DSGVO auf die
Einhaltung des Datenschutz, sofern nicht bereits eine solche Verpflichtung besteht.
9.1. Kategorien von Daten und Personen
9.1.1. Folgende Datenkategorien werden verarbeitet: Kontaktdaten, Vertragsdaten,
Verrechnungsdaten, Bestelldaten, Entgeltdaten, usw
9.1.2. Folgende Kategorien betroffener Personen unterliegen der Verarbeitung: Kunden,
Interessenten, Lieferanten, Ansprechpartner, Beschäftigte, usw.
9.2. Pflichten des Auftragnehmers
9.2.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im
Rahmen der schriftlichen Aufträge des Auftraggebers zu verarbeiten. Erhält der Auftragnehmer
einen behördlichen Auftrag, Daten des Auftraggebers herauszugeben, so hat er - sofern
gesetzlich zulässig - den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an
diesen zu verweisen. Desgleichen bedarf eine Verarbeitung der Daten für eigene Zwecke des
Auftragnehmers eines schriftlichen Auftrages.
9.2.2. Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle mit der Datenverarbeitung
beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese
einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Insbesondere
bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen
auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden beim Auftragnehmer aufrecht.
9.2.3. Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur
Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO ergriffen hat.
9.2.4. Der Auftragnehmer ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der
Auftraggeber die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DSGVO (Information,
Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte
Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann
und überlässt dem Auftraggeber alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender
Antrag an den Auftragnehmer gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn
irrtümlich für den Auftraggeber der von ihm betriebenen Datenverarbeitung hält, hat der
Auftragnehmer den Antrag unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten und dies dem
Antragsteller mitzuteilen.
9.2.5. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36
DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des
Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer
Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person,
Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation).
9.2.6. Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er für die vorliegende Auftragsverarbeitung
ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art 30 DSGVO zu errichten hat.
9.2.7. Dem Auftraggeber wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das
Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle, sei es auch durch von ihm beauftragte Dritte,
der Datenverarbeitungseinrichtungen eingeräumt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem
Auftraggeber jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der
in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen notwendig sind.
9.2.8. Der Auftragnehmer ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle
Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, dem Auftraggeber zu übergeben
/ in dessen Auftrag zu vernichten . Wenn der Auftragnehmer die Daten in einem speziellen
technischen Format verarbeitet, ist er verpflichtet, die Daten nach Beendigung dieser
Vereinbarung entweder in diesem Format oder nach Wunsch des Auftraggebers in dem Format, in dem er die Daten vom Auftraggeber erhalten hat oder in einem anderen, gängigen Format
herauszugeben.
9.2.9. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, falls er der Ansicht ist,
eine Weisung des Auftraggebers verstößt gegen Datenschutzbestimmungen der Union oder der
Mitgliedstaaten.
9.3. Ort der Durchführung der Datenverarbeitung
9.3.1. Datenverarbeitungstätigkeiten werden zumindest zum Teil auch außerhalb der EU bzw des
EWR durchgeführt, und zwar in [Vereinigte Staaten von Amerika]. Das angemessene
Datenschutzniveau ergibt sich aus
● einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission nach Art 45 DSGVO.
● einer Ausnahme für den bestimmten Fall nach Art 49 Abs 1 DSGVO.
● verbindlichen internen Datenschutzvorschriften nach Art 47 iVm Art 46 Abs 2 lit b DSGVO.
● Standarddatenschutzklauseln nach Art 46 Abs 2 lit c und d DSGVO.
● genehmigten Verhaltensregeln nach Art 46 Abs 2 lit e iVm Art 40 DSGVO.
● einen genehmigten Zertifizierungsmechanismus nach Art 46 Abs 2 lit f iVm Art 42 DSGVO.
● von der Datenschutzbehörde bewilligte Vertragsklauseln nach Art 46 Abs 3 lit a DSGVO.
● einer Ausnahme für den Einzelfall nach Art 49 Abs 1 Unterabsatz 2 DSGVO.
9.4. Der Auftragnehmer kann Sub-Auftragsverarbeiter hinzuziehen.
9.4.1. Der Auftragnehmer schließt die erforderlichen Vereinbarungen im Sinne des Art 28 Abs 4
DSGVO mit dem Sub-Auftragsverarbeiter ab. Dabei ist sicherzustellen, dass der
Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragnehmer auf Grund
dieser Vereinbarung obliegen. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten
nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der
Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters.
10. Sonstiges
10.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die
Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
10.2. Es wird keine Rechts- oder Steuerberatung durchgeführt. Sollte für die ordnungsgemäße
Erbringung der Beratungsleistungen die Zuziehung eines Rechtsanwalts, eines Steuerberaters
oder sonstigen angesprochenen Fachbereichen bzw. spezialisierte Personen notwendig sein oder
hält es der Auftragnehmer sonst für dringend empfehlenswert, so kann der Auftragnehmer nach
vorheriger Rücksprache und Bestätigung durch den Auftraggeber einen diesen Berufsgruppen
zugehörigen Dritten beauftragen. Die hierfür anfallenden Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.
10.3. Ferner kann der Auftragnehmer für die Bewältigung der Leistung qualifizierte Dritte hinzuziehen.
10.4. Auf diesen Vertrag ist das österreichische Recht anzuwenden. Ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Graz.
10.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der
unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich
am besten gerecht wird.